KAUFLEUTE PROFIL E (Erweiterte Grundbildung)

 

 

Das Wesentliche in Kürze

 

Drei Lernorte

  • Schule
  • Lehrbetrieb
  • Vier Ueberbetriebliche Kurse (üK)

 

Kompetenzwürfel/Modelllehrgang mit Leistungszielen

 

Der Kompetenzwürfel ist das Kernstück der neuen kaufmännischen Grundbildung. Er bildet die Basis, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Neben der Fachkompetenz werden an allen Lernorten vermehrt Sozial- und Methodenkompetenz gefördert.

 

Unterricht an der Berufsfachschule

 

Die Fächervielfalt wurde zu Gunsten eines vernetzten Unterrichts reduziert. In den Sprachfächern können internationale Zertifikate erworben werden.

Der Unterricht im ersten Ausbildungsjahr beginnt mit einem acht Wochen dauernden Basiskurs (3 Tage/Woche). Schwerpunktmässig werden im Basiskurs Information, Kommunikation, Administration und Handlungskompetenz unterrichtet.

Ab neunte Woche bis Ende zweites Ausbildungsjahr: 2 Unterrichtstage/Woche.

Im dritten Ausbildungsjahr: 1 Unterrichtstag/Woche.

 

Notenperioden/Zeugnisse

 

1.      Zeugnis: Im März des ersten Ausbildungsjahres (Notenperiode: August-März)

2.      Zeugnis: Im Januar des zweiten Ausbildungsjahres (Notenperiode April bis Januar)

3.      Zeugnis: Im Juni des zweiten Ausbildungsjahres (Notenperiode Februar-Juni)

4.      Zeugnis: Im Januar des dritten Ausbildungsjahres (Notenperiode August-Januar)

5.      Zeugnis: Im Mai des dritten Ausbildungsjahres (Notenperiode Februar - Mai)

 

Arbeits- und Lernsituation ALS (im Betrieb)

 

ALS sind ausgewählte Lernsituationen (z.B. Behandlung einer Kundenreklamation) aus der praktischen Arbeit im Betrieb. Sechs mal während der Ausbildung werden die Lernenden anhand detaillierter Leistungsziele und Bewertungskriterien von Berufsbildern/innen der Praxis geprüft und benotet.

 

 

Prozesseinheiten PE (im Betrieb, Beurteilung im üK)

 

Pro Ausbildungsjahr absolviert jeder Lernende eine PE. In der PE lernen die Lernenden einen betrieblichen Ablauf kennen und stellen ihn nach einem bestimmten Raster dar. Es geht darum, einen ganzen Arbeitsablauf zu erfassen und nicht nur isolierte Tätigkeiten zu kennen.

 

 

Ausbildungseinheit AE (Schule)

 

Die Lernenden müssen während der Lehre drei AE’s erarbeiten, wobei die zweite und dritte zusammengefasst und gleichzeitig geschrieben werden (fächerübergreifend), aber zwei Noten generieren. Insgesamt werden also drei Positionsnoten AE ausgewiesen.

 

Selbständige Arbeit SA (Schule)

 

Im letzten Ausbildungsjahr müssen die Lernenden eine SA verfassen. Gruppenarbeiten sind möglich.

 

Standortbestimmung (Schule und Betrieb)

 

Aufgrund des ersten Zeugnisses im ersten Ausbildungsjahr (März) findet eine berufliche und betriebliche Standortbestimmung statt, bei der entschieden wird, ob es zu einem Profilwechsel oder allenfalls sogar zu einer Vertragsauflösung kommt. Ebenfalls möglich ist eine Wiederholung des ersten Lehrjahres.

 

Ein Wechsel vom E- ins B-Profil ist möglich auf den Beginn des 2. Semesters (aufgrund der inoffiziellen Standortbestimmung im Dezember), nach dem Märzzeugnis (aufgrund der offiziellen Standortbestimmung nKG), d. h. nach den Frühlingsferien und auf den Beginn des 3. Semesters.

 

 

Lehrabschlussprüfung

 

Die betrieblichen und die schulischen Leistungen zählen je zur Hälfte für einen erfolgreichen Abschluss. Details siehe unter „Erfahrungsnoten/Prüfungen“.