Lehrbetrieb und Berufsfachschule – Zusammenarbeit in der neuen Grundbildung Detailhandel
Leistungsbeurteilung und Standortbestimmung
Informationen/Formulare zur beruflichen Grundbildung im Detailhandel: www.erz.be.ch/detailhandel und www.bds-fcs.ch
Die Lehrbetriebe und die Berufsfachschulen arbeiten in der Begleitung und Ausbildung der Lernenden zusammen. Durch den gegenseitigen Austausch über den jeweiligen Bildungsstand fördern sie die Qualität der beruflichen Grundbildung.
Lehrbetrieb
Gemäss Bildungsverordnung (Detailhandelsfachleute Art. 16/Detailhandelsassistent/in Art. 14) halten die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner einmal pro Semester gestützt auf die Lerndokumentation den betrieblichen Bildungsstand fest und besprechen diesen mit der lernenden Person.
Berufsfachschule
Die Berufsfachschule dokumentiert die Leistungen der lernenden Person in den unterrichteten Bereichen und stellt ihr pro Semester ein Zeugnis aus. Die durch die Bildungsverordnung für Detailhandelsfachleute im Anhang vorgeschriebene betriebliche und schulische Standortbestimmung im 2. Semester (Formular Standortbestimmung www.bds-fcs.ch) erfordert eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen Lehrbetrieb und Berufsfachschule.
Zusammenarbeit im Überblick
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Wann |
Was |
Wer |
Beschreibung |
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Während der |
Auswahlentscheid |
Lehrbetrieb |
Zweijährige Grundbildung Detailhandelsassistent/in oder |
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Selektion |
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dreijährige Grundbildung Detailhandelsfachleute (mit oder ohne |
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Berufsmaturität). |
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Informationen: www.erz.be.ch/detailhandel |
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Abschluss Lehrvertrag |
Schwerpunkt Beratung oder Bewirtschaftung und Branche |
Lehrbetrieb |
Folgende Einträge im Lehrvertrag nicht vergessen: • Beratung oder Bewirtschaftung • Branche |
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(Unter Punkt 2 Fachrichtung/Branche im Lehrvertrag des Kantons Bern) |
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Abschluss Lehrvertrag |
Fremdsprache in der Zusatzvereinbarung zum Lehrvertrag festlegen |
Lehrbetrieb |
Hinweis: Englisch können nicht alle Berufsfachschulen anbieten. Wir bitten um Rücksprache mit der Berufsfachschule. Empfehlung: Englisch für Detailhandelsfachleute nur dann wählen, wenn die Lernenden Vorkenntnisse aus der Volksschule mitbringen. |
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Wann |
Was |
Wer |
Beschreibung |
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Beginn 1. Semester |
Abklärung betreffend Besuch von Stützkursen: lokale Landessprache, Fremdsprache, Rechnen. |
Berufsfachschule |
Die Berufsfachschule gibt gestützt auf die Leistungsbeurteilung Empfehlungen zum Besuch von Stützkursen ab. Sie beginnen in der Regel nach dem Herbstquartal und dauern in einer ersten Phase bis Ende des ersten Lehrjahres. Bei Uneinigkeit über den Besuch von Stützkursen kann das Berufsschulinspektorat oder die Ausbildungsberatung beigezogen werden. In der zweijährigen Grundbildung kann auf den Besuch des Fremdsprachenunterrichts zu Gunsten von Stützkursunterricht Deutsch verzichtet werden. Lehrbetrieb und lernende Person |
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müssen hierzu der Berufsfachschule ein schriftliches Gesuch |
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um Dispensation vom Fremdsprachenunterricht stellen. Mit dem Verzicht auf die Fremdsprache ist der direkte Anschluss an die dreijährige Lehre nicht mehr gegeben. |
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Wann |
Was |
Wer |
Beschreibung |
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Ende 1. Semester |
Betriebliche Leistungen der Lernenden |
Lehrbetrieb |
Entsprechen die Leistungen der lernenden Person nicht den betrieblichen Leistungszielen, empfehlen wir den Lehrbetrieben, mit der Berufsfachschule Kontakt aufzunehmen. |
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Zeugnis |
Berufsfachschule |
Entsprechen die schulischen Leistungen der lernenden Person über alle Fächer nicht einem Notendurchschnitt von mindestens |
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4.3, nimmt die Berufsfachschule mit dem Lehrbetrieb Kontakt auf. |
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Standortbestimmung 2. Semester Mitte April bis Mitte Juni |
Betriebliche Standortbestimmung (BSB) (gemäss Standortbestimmungsformular im Anhang der Bildungsverordnung) |
Lehrbetrieb |
Das Formular wird den Lehrbetrieben Mitte April des ersten Lehrjahres durch die Berufsfachschule zugestellt. Es wird bis 15. Mai bearbeitet und an die Berufsfachschule zurückgeschickt. Erreicht die lernende Person 15 Punkte oder mehr, kann sie gleichzeitig mit der Rückgabe des Formulars die Wünsche betreffend Freikurse bekannt geben. |
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Schulische Standortbestimmung (SSB) |
Berufsfachschule |
Basis: Notendurchschnitte der Zeugnisse des 1. Semesters (6 Noten) und des zweiten Semesters (5 Noten). Notenschluss für das zweite Semester: Anfang Juni. |
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Wann |
Was |
Wer |
Beschreibung |
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Gesamtbeurteilung |
Berufsfachschule |
Die Berufsfachschule führt die zwei Standortbestimmungen zu einer Gesamtbeurteilung zusammen und definiert bis Mitte Juni zuhanden der Lehrvertragsparteien entsprechende Empfehlungen. • BSB mindestens 15, SSB mindestens 4.8 Punkte: Fortsetzung der beruflichen Grundbildung mit dem Recht, Freikurse zu belegen. • BSB mindestens 10, SSB mindestens 4.3 Punkte: Fortsetzung der beruflichen Grundbildung. • BSB und/oder SSB unter 10 bzw. 4.3 Punkten: Fortsetzung der beruflichen Grundbildung mit Besuch von Stützkursen oder Verlängerung der beruflichen Grundbildung. Allenfalls Besprechung zwischen Berufsfachschule und Lehrbetrieb über mögliche Massnahmen. |
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BSB unter 8, SSB unter 4.0 Punkten: gegebenenfalls Abschluss eines Lehrvertrags für die zweijährige Grundbildung oder Auflösung des Lehrvertrags. |
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Entscheid |
Lehrvertragsparteien |
Die Lehrvertragsparteien entscheiden über den weiteren Verlauf der beruflichen Grundbildung. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Ausbildungsberatung). |
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Ende |
Leistungsbesprechung |
Lehrbetrieb |
Gleicher Ablauf wie Ende 1. Semester. |
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3. Semester |
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Berufs |
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fachschule |
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Ende |
Leistungsbesprechung |
Lehrbetrieb |
Gleicher Ablauf wie Ende 1. Semester. |
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4. Semester |
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Berufs- |
Gegebenenfalls Empfehlung der Berufsfachschule, die |
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fachschule |
Freikurse abzubrechen. |
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Ende |
Leistungsbesprechung |
Lehrbetrieb |
Gleicher Ablauf wie Ende 1. Semester. |
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5. Semester |
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Berufs- |
Gegebenenfalls Empfehlung der Berufsfachschule, einen |
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fachschule |
(kostenpflichtigen) Vorbereitungskurs für das Qualifikations |
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verfahren zu besuchen |
Bern, März 2005 AG ProjektleiterInnen Verkauf Beat Meyenberg, Berufschulinspektor |